Unsere Ziele - unsere Forderungen

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Ausreichende Versorgung für Familien, bessere Politik für Hebammen

Unsere Ziele – unsere Forderungen

Wir fordern: Ausreichende Versorgung für Familien und bessere Politik für Hebammen, um diese Versorgung sicherzustellen! Alle Frauen in Deutschland haben das Recht auf Hebammenhilfe - von der Feststellung der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit. Eine Hebamme ist die maßgebliche Expertin*in in allen Phasen und per Gesetz bei jeder Geburt dabei.
Der DHV setzt sich dafür ein, dass eine Versorgung von Schwangeren und jungen Familien mit Hebammenhilfe jederzeit geährleistet ist. Dafür ist es unbedingt notwendig, die Rahmenbedingungen der Hebammenarbeit zu verbessern, die Versorgung mit Hebammenleistungen umfassender zu planen und abzusichern sowie die Akademisierung der Hebammenausbildung in den Bundesländern zügig umzusetzen. Von der Politik auf Bundes- und Landesebene fordern wir entsprechende deutliche Maßnahmen.

Wir fordern: ein Geburtshilfe-Stärkungsgesetz für eine bessere Versorgung

In der Geburtshilfe muss die Frau im Mittelpunkt stehen. Der DHV hat dazu Forderungen veröffentlicht, die für eine individuelle und sichere Betreuung jeder Frau und ihrer Familie unerlässlich sind:

  • Die Finanzierung der Geburtshilfe: muss insgesamt überarbeitet werden und Anreize für eine intensive Hebammenbetreuung und die Förderung von Gesundheit und niedrigen Interventionsraten bieten. 
  • Eins-zu-Eins-Betreuung: Wir brauchen eine Eins-zu-Eins-Betreuung während der Geburt. Jede Hebamme kümmert sich dabei um genau eine Geburt auf einmal. Dazu benötigen wir einen verpflichtenden Personalschlüssel und Personalbemessungsinstrumente von Hebammen, die alle Tätigkeiten einer Hebamme im Kreißsaal berücksichtigen. Ein angemessener Betreuungsschlüssel verringert Interventionsraten, bewirkt eine höhere Zufriedenheit der Frauen mit der Geburt und verbessert nachweislich die Gesundheit von Mutter und Kind. Wir haben durch die „S3-Leitlinie vaginale Geburt am Termin“ und die „S2k-Leitlinie perinatologische Versorgung“ klare Vorgaben der Personalbemessung, die in der Praxis verpflichtend umgesetzt werden müssen.

  • Transparente Betreuungsschlüssel: Kliniken werden gesetzlich verpflichtet, den aktuellen Hebammen-Betreuungsschlüssel ihrer Kreißsäle zu veröffentlichen. Dazu gehört neben der Veröffentlichung der Geburtenzahlen auch die Anzahl der ambulanten Versorgungsfälle und das dafür verfügbare Personal. Dadurch bekommen Schwangere und ihre Familien die Möglichkeit, Krankenhäuser zu vergleichen und sich für dasjenige mit dem besten Betreuungsschlüssel zu entscheiden.

  • Ambulante Notfallversorgung: Wir brauchen eine gesicherte ambulante Notfallversorgung in geburtshilflichen Kliniken, auch außerhalb der Kreißsäle. Diese kann beispielsweise von geburtshilflich-gynäkologischen Notdiensten oder neu initiierten geleistet werden. Momentan wird die ambulante Versorgung durch die Kreißsäle nicht abgebildet und auch nicht ausreichend in den DRGs vergütet.

  • Feste Qualitätsstandards: Wir brauchen gesicherte Verfahrensabläufe in der Geburtshilfe. Kliniken mit geburtshilflichen Abteilungen werden verpflichtet, regelmäßige Fortbildungen und Notfalltrainings durchzuführen und ein anonymes Meldesystem einzurichten. Auf Basis dessen werden Fehleranalysen und individuelle Fallbesprechungen möglich. Dies geschieht unabhängig von Größe und Versorgungsniveau der jeweiligen Klinik.

  • Nachhaltige Entwicklung: Klinikhebammen werden ausschließlich in ihren Kernkompetenzen eingesetzt. Von fachfremden Tätigkeiten wie Materialbeschaffung und Putzdienst werden sie befreit. In jeder geburtshilflichen Abteilung werden zudem hebammengeleitete Kreißsäle, sogenannte Hebammenkreißsäle, etabliert. Die freie Wahl von verschiedenen Versorgungskonzepten muss Frauen in jeder Geburtsklinik ermöglicht werden. Hebammen müssen in die Leitung und Organisation der Abteilungen stärker eingebunden werden, um die geburtshilflichen Strukturen mitzugestalten.

Wir fordern: neue Versorgungsformen und ambulante Hebammenhilfe

Gesunde Schwangere sollen wohnortnah versorgt werden können. Dafür sollen Modellprojekte gefördert werden, z. B. Geburtshäuser, Hebammenzentren oder hebammengeleitete Kreißsäle. Für ambulante Hebammenversorgung sind zudem gesetzliche Vorgaben und in strukturschwachen Regionen finanzielle Förderungen notwendig.

Wenn Geburtskliniken geschlossen werden, müssen vorher regionale Konzepte erarbeitet werden, die die fehlenden Geburtsorte ausgleichen. Das bedeutet, die umliegenden Kliniken personell und räumlich entsprechend zu erweitern und mit Hebammenstellen zu besetzen, bevor Standorte geschlossen werden.

Warum? Allein seit 2015 wurden über 60 Kliniken und/oder Geburtsabteilungen in Deutschland ersatzlos geschlossen. Schwangere müssen teils weite Wege in Kauf nehmen. Außerklinische Versorgung am Wohnort, die das teilweise ausgleicht, können Hebammen jedoch nur anbieten, wenn die Finanzierung der hohen Betriebskosten gewährleistet ist. Außerdem müssen diese Strukturen aufgebaut sein, bevor eine Standortschließung erfolgt.

Wir fordern: einen nationalen Aktionsplan zur Förderung normaler Geburten

Gute geburtshilfliche Versorgung ist ein gesamtgesellschaftliches Ziel, das weit über medizinische Aspekte hinaus reicht. Es ist wichtig, wie wir geboren werden, denn Geburt ist für die Frau ein entscheidendes biografisches Ereignis und für das Neugeborene der Beginn von Bindungserfahrungen in einer enorm prägenden Entwicklungsphase. Deshalb fordern wir einen verstetigten nationalen Geburtshilfegipfel als ein Gremium, in dem Familien- und Gesundheitspolitiker*innen, Elternvertreter*innen, Hebammen, Gynäkolog*innen und andere Stakeholder eine ideale geburtshilfliche Versorgung für Deutschland planen und in Umsetzung bringen. Dazu haben wir als Grundlage das “Nationale Gesundheitsziel rund um die Geburt.

Warum? Gute Versorgung in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett ist wichtig für eine gesunde Gesellschaft. Hebammen spielen hier eine zentrale Rolle. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass mehr Hebammenhilfe zu weniger Interventionen führt und einen wichtigen Präventionsbeitrag zur Gesundheit von Frauen und Familien beiträgt.

Wir fordern: eine Neubewertung der Abrechnungspauschalen für die Geburtshilfe

Veränderte Abrechnungspauschalen (G-DRG) in der Geburtshilfe sollen einen Anreiz für eine physiologische Geburt (also spontan und ohne fremdes Eingreifen) bieten. Die erforderliche und geleistete Hebammenbetreuung muss dabei berücksichtigt werden. Diese DRGs müssen finanziell so hinterlegt sein, dass sie einen klaren Anreiz für die personalintensive Eins-zu-Eins Betreuung schaffen und die Geburtshilfe insgesamt ausdrücklich wirtschaftlich attraktiv für eine Klinik machen.

Warum? Spontangeburten dauern unterschiedlich lange und bedürfen individueller, intensiver Betreuung. Der Personalaufwand dafür ist hoch, wird derzeit aber nicht leistungsgerecht abgebildet. Das kann zu finanziellen Problemen für die Kliniken führen.

Wir fordern: eine nachhaltige Lösung der Haftpflichtproblematik

Eine tragfähige und zukunftssichere Lösung der Haftpflichtproblematik, z.B. einen Haftungsfonds und eine Haftungshöchstgrenze für Hebammen muss erreicht werden.

Warum? Die Haftpflichtprämien steigen weiter unvermindert an, am 1. Juli 2021 beispielsweise von 9097,50 Euro auf 10462,20 Euro für freiberufliche Hebammen, die Geburtshilfe anbieten. Eine Auswahl an Versicherungsangeboten gibt es nicht. Trotz Sicherstellungszuschlag bleibt ein Selbstbehalt für die Hebammen, der mit jeder jährlichen Prämienerhöhung steigt.

Wir fordern: Einsatz von Hebammen entsprechend ihrer Kompetenzen

Die Kompetenzen von Hebammen in Kliniken müssen besser genutzt werden. Ärzt*innen sollten nur bei Abweichungen vom physiologischen Verlauf hinzugezogen werden.

Warum? Hebammen sind Expert*innen in der Versorgung während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Sie können dank ihrer Ausbildung ohne ärztliche Anweisungen arbeiten. In anderen europäischen Ländern sind sie daher längst Hauptansprechpartner*innen in der Geburtshilfe.

Wir fordern: einheitliche Standards und gebündelte Zuständigkeiten

Der DHV fordert fachübergreifende Expertenstandards und die verpflichtende, überprüfbare Umsetzung klinischer Leitlinien zur Förderung von Spontangeburten und eine zentrale Stelle im Bundesgesundheitsministerium, in der die Zuständigkeiten gebündelt werden.

Warum? Die qualitätsvolle Geburtshilfe in Deutschland benötigt Leitlinien, die sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren. Außerdem muss sie sich darauf verlassen können, dass bereits bestehende Standards auch angewandt werden.

Wir fordern: regelmäßige Statistiken zur Hebammenversorgung

Eine bundeseinheitliche Statistik soll über die Versorgung mit Hebammenhilfe Auskunft geben. Dazu benötigen wir unter anderem Erhebungen über den Bedarf an Studienplätzen, an benötigten Hebammen zur Umsetzung der Eins-zu-Eins-Betreuung und dem Gesamtbedarf an Hebammen in Deutschland, um eine ausreichende Versorgung aller Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen mit Hebammenhilfe sicherzustellen.  Außerdem halten wir ein Gutachten des Sachverständigenrats zur Personalentwicklung im Gesundheitswesen für sehr wichtig, das die demografische Entwicklung einschließt.

Warum? Ohne verlässliche Daten fehlt ein Überblick, ob allen werdenden Müttern und Familien wohnortnah eine Hebamme zur Verfügung steht. Außerdem benötigen wir konkrete Zahlen um einen Betreuungsschlüssel in der klinischen Geburtshilfe leitliniengerecht umzusetzen. Diesen brauchen wir aber, um Mangelversorgung schnell zu erkennen und wirksame Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

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