Beleghebammen

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Protestaktion des DHV

Retten Sie unsere Beleghebammen!

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) möchte die Regeln für die Vergütung von Geburtshilfe durch Beleghebammen verändern. Dies könnte die Versorgung mit Hebammenhilfe in fast allen Bundesländern dramatisch beschneiden, weil viele Kreißsäle und Geburtsabteilungen wahrscheinlich schließen müssten.

Der Deutsche Hebammenverband e.V. (DHV) ist daher gegen die Änderungen in der vorgeschlagenen Form. Allerdings benötigt er Ihre Unterstützung, um die sowohl für Eltern als auch für Beleghebammen äußerst ungünstige Entwicklung abzuwenden. Demnächst wird eine Schiedsstelle entscheiden, ob die neuen Regeln kommen.

Protestieren Sie jetzt mit uns!

Was sind Beleghebammen?

Beleghebammen arbeiten freiberuflich in Krankenhäusern und Geburtskliniken. Sie bieten ihre Leistung entweder in der 1:1-Betreuung an, können also Kreißsäle nutzen, wenn eine von ihnen betreute Geburt ansteht. Oder sie arbeiten im Schichtdienst in einem sogenannten Belegteam, ähnlich wie angestellte Hebammen. Im Jahr 2015 gab es 1.838 Beleghebammen in Deutschland, diese unterstützten insgesamt 140.075 Frauen bei der Geburt. Das heißt, dass rund 20 Prozent aller Geburten in Deutschland von Beleghebammen begleitet werden.

Für die Abrechnung der Leistungen von Beleghebammen gelten bestimmte Regeln seitens der Krankenkassen. Diese sehen allerdings heute schon eine relativ knappe Vergütung vor, die dem realen Arbeitsalltag kaum gerecht wird. Zudem ist die Nachfrage so hoch, dass Beleghebammen chronisch überlastet sind und Eltern sich für eine 1:1-Betreuung bei der Geburt sehr früh anmelden müssen.

Weiterführende Infos finden Sie in unserem Argumentarium zum Erhalt des Belegsystems (PDF-Dokument, 193.1 KB).

Was bedeuten diese Änderungen?

Die nun vorgeschlagenen Änderungen würden die hoch angespannte Situation in der klinischen Geburtshilfe deutlich verschärfen, anstatt für Entlastung zu sorgen. Der GKV-SV will damit die Ausgaben für die Krankenkassen senken. Im Einzelnen ist vorgesehen:

  • dass eine Beleghebamme im Schichtdienst nur noch die Betreuung von höchstens zwei Frauen gleichzeitig abrechnen darf. Im Idealfall kümmert sich jede Hebamme natürlich nur um eine Geburt auf einmal, doch jeder weiß, dass sich Geburtstermine nicht planen lassen und dass es manchmal sein muss, mehrere Frauen parallel zu betreuen. Diese Beschränkung ist also völlig unrealistisch. Beleghebammen müssten künftig Frauen in andere Kliniken schicken oder ihre Leistungen privat abrechnen. Ergebnis: schlechtere Versorgung!
  • dass eine Beleghebamme in der 1:1-Betreuung garantieren muss, eine Geburt von Anfang bis Ende zu begleiten. Dafür wird sie mit einer Pauschale vergütet. Bei längeren Geburten mit sogenanntem protrahiertem Verlauf müssen sich Hebammen aber manchmal kurzfristig ablösen. Dies wollen die Gesetzlichen Krankenkassen künftig nicht mehr bezahlen, wenn es nicht im Voraus geplant wurde. Ergebnis: sparsamere Versorgung!
  • dass eine Beleghebamme in der 1:1-Betreuung jede Frau persönlich betreuen muss bzw. maximal eine persönliche Vertretung benennen darf. Das ist nicht grundsätzlich falsch. Es bedeutet allerdings, dass eine weitere Vertretung, falls sowohl persönliche Hebamme als auch persönliche Vertretung verhindert sein sollten, künftig nicht mehr mit der Gesetzlichen Krankenkasse abrechnen dürfte. Die Frau müsste selbst zahlen. Ergebnis: teurere Versorgung!
  • dass der Vertrag über eine 1:1-Betreuung zwischen Beleghebamme und werdender Mutter künftig bis maximal zur 38. Schwangerschaftswoche abgeschlossen werden muss. Wer sich danach erst für eine persönlich bekannte Hebamme entscheidet, hat Pech oder muss selbst zahlen. Ergebnis: unflexiblere Versorgung!


Die Gesetzlichen Krankenkassen wollen also eine schlechtere, sparsamere, teurere und unflexiblere Versorgung für Frauen durchsetzen – und zwar im völligen Bewusstsein der bereits bestehenden Unterversorgung.

Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Argumentarium zum Erhalt des Belegsystems (PDF-Dokument, 193.1 KB).

 

Was wären die Folgen?

Ganz einfach: Es müssten noch mehr Kreißsäle schließen und das Versorgungsangebot würde noch weiter wegbrechen. Denn sehr viele freiberuflich arbeitende Beleghebammen könnten sich schlicht nicht mehr leisten, ihre Dienste in Kliniken anzubieten. Diese müssten dann entweder mangels Fachpersonal ihre geburtshilflichen Abteilungen schließen oder ihre Beleghebammen fest anstellen.

Das Belegsystem war aber vielerorts die letzte Rettung, um einen Kreißsaal nicht schließen zu müssen – das wissen auch die Krankenkassen ganz genau. Besonders Kliniken in dünn besiedelten Gebieten sind auf Beleghebammen angewiesen, weil die Personalkosten für fest angestellte Hebammen zu hoch sind. Das zeigen auch die vom DHV eingeholten Zahlen aus den Bundesländern: So gibt es allein in Bayern 78 reine Belegkliniken (Stand 2016). Welche davon unter den neuen Regeln weiterhin Geburtshilfe anbieten können, ist unklar.

Näheres zu den Folgen steht in unserem Argumentarium zum Erhalt des Belegsystems (PDF-Dokument, 193.1 KB).

Was fordert der DHV?

Das gegenwärtige Belegsystem muss erhalten bleiben und seine Leistungsmenge darf nicht vertraglich eingeschränkt werden. Die Vergütung von Beleghebammen muss auf ein Niveau angehoben werden, das dem Aufwand und der Verantwortung ihrer Tätigkeit entspricht.

Es ist vollkommen falsch, das Belegsystem so stark zu reglementieren, dass es letztlich nicht mehr sinnvoll angeboten werden kann. Genau das sieht aber der Vertragsentwurf der Gesetzlichen Krankenkassen vor.

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